Name: Asulfa® Jet Mehltau-Frei
Packungsgröße: 100g (10 x 10g)
Die Anwendung durch nichtberufliche Anwender ist zulässig.
Zulassungsnummer: 050498-64
Verwendung: Fungizid
Wirkstoff: 800 g/kg Schwefel
Bienengefährlichkeit: (B4) Nicht bienengefährlich
Bitte beachten: Bei diesem Artikel handelt es um ein Pflanzenschutzmittel, für das ein absolutes Anwendungsverbot (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) auf befestigten Flächen wie Gehwegen, Auffahrten, Terrassen, Wegen und Plätzen…), auf sonstigen nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen (Säume an Wegen, Weiden, Äckern und Wäldern, Gewässerufer) und in und unmittelbar an oberirdischen Gewässern besteht.
Dr. Stähler Asulfa Jet Mehltau-Frei schützt Stachelbeeren, Gurken, Erbsen, Wurzel- und Knollengemüse, Zierpflanzen und Reben (z.B. an der Pergola) vor Echten Mehltaupilzen bzw. Schorf durch einen langanhaltenden Schutzbelag, der die Sporen der Pilze am Auskeimen und damit ein Fortschreiten der Krankheit verhindert. Durch die Behandlung gegen die Pilze wird auch eine beachtliche Nebenwirkung gegen Spinnmilben erzielt.
Eigenschaften:
5 Beutel (á 10 g) in 10 l Wasser entspricht 0,5 % und reicht aus zur Behandlung von 100 m².
Konzentration in Reben:
1 Beutel (10 g) in 10 l Wasser entspricht 0,1 %.
Konzentration im Gemüsebau:
3 Beutel (30 g) in 12 l Wasser reichen aus zur Behandlung von 200 m², bzw. 1 Beutel (10 g) in 4 l Wasser reichen aus zur Behandlung von 65 m².
Konzentration in Zierpflanzen:
1 Beutel (10 g) in 4 l Wasser entspricht 0,25 %.
Wirkstoffe Bienengefährlichkeit:
(B4) (NB6641) Nicht bienengefährlich
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung. Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Handelsbezeichnung | Mehltau-Frei Asulfa Jet |
Zulassungsnummer | 050498-64 |
Zulassungsinhaber | Syngenta Agro GmbH |
Weitere Vertriebsfirmen | Schopf Hygiene |
Wirkungsbereich | Fungizid |
Wirkstoffgehalt | 800 g/kg Schwefel |
Formulierung | Wasserdispergierbares Granulat |
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV | |
Kennzeichnung nach GefStoffV | |
Signalwort (GHS) | |
Gefahrenpiktogramme (GHS) | |
Gefahrenhinweise (GHS) | Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
Sicherheitshinweise (GHS) | |
Kennzeichnung nach PflSchMV | |
Anwendungs- bestimmungen | NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. |
Auflagen | NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere. SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. VH302: Der Arsen- und Selengehalt des Schwefels darf 250 mg/kg nicht überschreiten. WMFM2: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M2 |
Hinweise | NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. |
Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
Herausgeber: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit