Pflanzenschutz – Käuferinformationen

Käuferinformationsblatt als PDF herunterladen · Stand 14.09.2026

Für den Versand- und Internethandel in Deutschland | Stand 14.09.2026

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Dieses Informationsblatt ergänzt die produktbezogene Beratung und Gebrauchsanleitung; es ersetzt sie nicht.

Vor dem Kauf: Anwendung und Alternativen klären

Prüfen Sie zuerst, welcher Schädling, welche Krankheit oder welche andere Ursache vorliegt und ob eine Behandlung erforderlich ist. Geeigneter Standort, angepasste Pflege, robuste Sorten, das Entfernen befallener Pflanzenteile, mechanische Unkrautentfernung, Schutznetze und geeignete Nützlinge können den Mitteleinsatz vermeiden oder vermindern. Wählen Sie eine für den konkreten Fall wirksame Lösung mit möglichst geringem Risiko. Lassen Sie sich bei Unsicherheit vor dem Kauf beraten.

Nur entsprechend der Zulassung anwenden

Als nichtberuflicher Anwender verwenden Sie nur Mittel und Anwendungen, die für diese Anwendergruppe zugelassen sind. Maßgeblich sind die aktuelle Zulassung und die zu Ihrer Packung gehörende Gebrauchsanleitung: Kultur, Schadorganismus, Anwendungsort, Aufwandmenge, Wassermenge, Verfahren, Zeitpunkt, Anzahl und Abstand der Behandlungen sowie Wartezeiten bis zur Ernte. Eine Freilandzulassung gilt nicht automatisch für Innenräume oder Gewächshäuser und umgekehrt. Prüfen Sie auch geltende Aufbrauchfristen. Mischen Sie Mittel oder Dünger nicht allein aufgrund allgemeiner Empfehlungen; alle produktbezogenen Vorgaben müssen eingehalten werden.

Anwendungsverbot auf bestimmten Freilandflächen

Nach § 12 Abs. 2 PflSchG ist die Anwendung auf befestigten Freilandflächen, etwa Gehwegen, Auffahrten und Terrassen, sowie auf sonstigen Freilandflächen ohne landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerische Nutzung verboten. Auch eine Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern ist verboten. Die zuständige Behörde kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Ausnahmen für zugelassene Mittel genehmigen. Eine solche Genehmigung muss vor der Anwendung vorliegen; der Kauf eines Mittels ist keine Genehmigung. Verstöße können geahndet werden.

Gewässer, Schutzgebiete und Bienen schützen

Halten Sie die für das Mittel, den Standort und das Bundesland geltenden Gewässerabstände ein. § 4a PflSchAnwV sieht grundsätzlich 10 m Abstand vor, bei geschlossener, ganzjährig begrünter Pflanzendecke 5 m; gesetzliche Ausnahmen und abweichende Länderregelungen sind zu berücksichtigen. Größere produktbezogene Abstände bleiben verbindlich. In Natur- und Wasserschutzgebieten können zusätzliche Verbote und Auflagen gelten. Beachten Sie die Kennzeichnung zum Bienen- und Bestäuberschutz und sämtliche zugehörigen Anwendungsbedingungen. Verhindern Sie Abdrift und Einträge in Gewässer, Abflüsse und benachbarte Flächen. Bei unklaren örtlichen Vorgaben hilft der zuständige Pflanzenschutzdienst.

Risiken und Schutz bei der Anwendung

Je nach Mittel sind unter anderem Haut- und Augenreizungen, allergische Reaktionen, Gesundheitsschäden beim Einatmen oder Verschlucken sowie Schäden an Tieren, Nützlingen und Wasserorganismen möglich. Auch Produkte natürlichen Ursprungs erfordern sorgfältigen Umgang. Beachten Sie Gefahrensymbole, Signalwörter und sämtliche Gefahren- und Sicherheitshinweise. Tragen Sie die vorgeschriebene Schutzkleidung und Schutzausrüstung. Vermeiden Sie Haut- und Augenkontakt sowie das Einatmen von Spritznebel oder Staub. Während des Umgangs nicht essen, trinken oder rauchen. Kinder, unbeteiligte Personen und Tiere fernhalten; vorgeschriebene Abstände und Wiederbetretungsfristen einhalten.

Sorgfältig dosieren, anwenden und reinigen

Bereiten Sie nur die benötigte Menge zu. Verwenden Sie geeignete Messhilfen und intakte, für die Anwendung geeignete Geräte. Halten Sie die Vorgaben zu Wetter, Temperatur und Lüftung ein und vermeiden Sie Abdrift. Reinigen Sie Geräte nach der Gebrauchsanleitung. Spülwasser und Mittelreste niemals in Ausguss, Toilette, Gully oder Gewässer geben. Eine Ausbringung von Reinigungswasser darf nur erfolgen, soweit die Gebrauchsanleitung und die zugelassenen Aufwandmengen dies erlauben. Nach der Arbeit Hände und unbedeckte Haut gründlich waschen; verunreinigte Kleidung entsprechend den Produkthinweisen reinigen.

Sicher lagern und entsorgen

Bewahren Sie Mittel dicht verschlossen in der beschrifteten Originalverpackung, getrennt von Lebens- und Futtermitteln, und gegen den Zugriff von Kindern, Tieren und Unbefugten gesichert auf. Beachten Sie Temperatur-, Feuchtigkeits- und weitere Lagerungsvorgaben auf der Packung. Nicht in Getränke- oder Lebensmittelbehälter umfüllen. Nicht mehr verwendbare Mittel und Restmengen nach den örtlichen abfallrechtlichen Vorgaben, beispielsweise bei einer geeigneten Schadstoffsammelstelle, abgeben. Leere Verpackungen nur gemäß Packungshinweisen und den Vorgaben des zuständigen Entsorgungssystems entsorgen. Produktreste gehören nicht in den Hausmüll oder die Kanalisation.

Bei Kontakt oder Beschwerden

Befolgen Sie unverzüglich die Erste-Hilfe-Hinweise der Packung. Bei Beschwerden oder Verdacht auf Vergiftung ärztlichen Rat beziehungsweise eine Giftinformationszentrale kontaktieren; bei einem Notfall 112 wählen. Produktname, Etikett und gegebenenfalls UFI für die Beratung bereithalten. Kein Erbrechen auslösen, sofern dies nicht ausdrücklich medizinisch angeordnet wird.

Fachberatung und aktuelle Informationen

GREEN24: info@green24.de | Telefon +49 234 89016070. Bitte nennen Sie das Produkt, die Zulassungsnummer, die Pflanze, das Schadbild und den vorgesehenen Anwendungsort. Die produktbezogenen Hinweise stehen auf der jeweiligen Produktseite und auf der Packung. Für Genehmigungen und örtliche Einschränkungen wenden Sie sich an den Pflanzenschutzdienst Ihres Bundeslandes. Dieses Blatt informiert über die Anwendung in Deutschland; aktuelle Änderungen und produktbezogene Auflagen sind vor der Anwendung zu beachten.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen