Erbse, Gurke sowie Wurzel- und Knollengemüse
Je Behandlung 15 g in 6 l Wasser pro 100 m². Bei Erbse maximal 3 Behandlungen im Abstand von 10–14 Tagen; bei Gurke und Wurzel-/Knollengemüse maximal 6 mit mindestens 5 Tagen Abstand.
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Die folgenden Beispiele ersetzen nicht die sechs vollständigen Einzelblätter und die Packungsanleitung. Alle hier genannten Anwendungen gelten im Freiland.
Je Behandlung 15 g in 6 l Wasser pro 100 m². Bei Erbse maximal 3 Behandlungen im Abstand von 10–14 Tagen; bei Gurke und Wurzel-/Knollengemüse maximal 6 mit mindestens 5 Tagen Abstand.
Pro 100 m²: bis 50 cm 25 g in 10 l Wasser; 50–125 cm 37,5 g in 15 l; über 125 cm 50 g in 20 l. Maximal 15 Behandlungen mit mindestens 6 Tagen Abstand; Verträglichkeitsliste beachten.
Pro 100 m² in 10 l Wasser: vor Austrieb 50 g, nach Austrieb 40 g. Maximal 6 Behandlungen, mindestens 7 Tage Abstand; 7 Tage Wartezeit.
Pro 100 m²: ES 09 36 g in maximal 4 l Wasser; ES 61 48 g in maximal 8 l; ES 71 24 g in maximal 12 l; ES 75 32 g in maximal 16 l. Den vollständigen Datensatz einschließlich Wiederholungsregel beachten.
Gurke 1 Tag; Erbse, Wurzel-/Knollengemüse und Stachelbeere 7 Tage; Tafeltrauben 28 Tage, Keltertrauben 56 Tage. Bei Zierpflanzen ist eine Wartezeit ohne Bedeutung.
Unnötigen Kontakt vermeiden. Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Universal-Schutzhandschuhe tragen; Flächen und Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
Kultur, Mehltauart und Freilandanwendung mit dem Einzelblatt abgleichen.
Aufwand- und Wassermenge nach Fläche, Pflanzenhöhe oder ES-Stufe bestimmen.
Behandlungshöchstzahl, Wiederholungsabstand und Erntewartezeit gemeinsam einhalten.
Die einzelnen Anwendungen betreffen Erbse, Gurke, Wurzel- und Knollengemüse, Zierpflanzen, Stachelbeere und Weinrebe. Keine pauschale Dosierung für alle Kulturen.
Die sechs am 02.10.2026 amtlich gelisteten Anwendungen für nichtberufliche Anwender gelten ausschließlich im Haus- und Kleingartenbereich im Freiland. Jede Menge gilt nur für die dort angegebene Kultur, Pflanzenhöhe bzw. Entwicklungsphase und Wassermenge. Produktauflagen und anwendungsbezogene Auflagen gemeinsam mit der Gebrauchsanleitung der vorhandenen Packung beachten. Die amtlichen Einzelblätter bleiben von verkürzten Herstellerangaben getrennt.
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Der Hersteller beschreibt einen Schutzbelag, der die Keimung der Pilzsporen hemmt. Der amtliche Datensatz ordnet Schwefel der FRAC-Gruppe M2 zu.
Nur die zu Kultur und Entwicklungsstand passende zugelassene Anwendung verwenden.
Die vorgeschriebene Mittel- und Wassermenge für die Spritz- bzw. Sprühanwendung einhalten.
Die Herstellererklärung beschreibt die Schutzwirkung über die Hemmung der Sporenkeimung.
Nur eine schematische Erklärung innerhalb der aufgeführten Mehltauanwendungen; kein zusätzlicher Anwendungszweck.
Dr. Stähler führt Artikel 3151 mit 10 × 10 g Inhalt, EAN 4012879031517 und Zulassungsnummer 050498-64. Originalabbildung und Identität sind dieser Packungsgröße zugeordnet.
Die verkürzten Konzentrationsangaben der Herstellerseite sind nicht mit allen differenzierten amtlichen Anwendungen deckungsgleich. Für die Weinrebe bleiben die ES-Stufen und für Stachelbeeren die Unterscheidung vor bzw. nach Austrieb separat erhalten. Die tatsächliche Packungsanleitung ist abzugleichen.
Die sechs aktuellen Datensätze nennen Erbse, Gurke, Wurzel- und Knollengemüse, Zierpflanzen, Stachelbeere und Weinrebe im Freiland gegen die jeweils aufgeführten Echten Mehltaupilze. Die Pflanzengröße bzw. Entwicklungsphase und alle Auflagen der passenden Anwendung beachten.
10 Beutel zu je 10 g, insgesamt 100 g. Die Beutelgröße ist keine allgemeine Dosierempfehlung: Die erforderliche Menge hängt von Kultur, Fläche und Einzelanwendung ab.
Nein. Die amtlichen Anwendungen unterscheiden die Kulturen, bei Zierpflanzen die Pflanzenhöhe und bei Weinreben die ES-Stufe. Bei Stachelbeeren gelten vor Austrieb 50 g und nach Austrieb 40 g je 100 m² in jeweils 10 l Wasser. Nicht aus einer anderen Kultur umrechnen.
050498-64/00-017 nennt pro 100 m²: ES 09 36 g in maximal 4 l Wasser; ES 61 48 g in maximal 8 l; ES 71 24 g in maximal 12 l; ES 75 32 g in maximal 16 l. Grundsätzlich sind 8 Behandlungen mit mindestens 6 Tagen Abstand gelistet. Die besondere Regel für niedrigere Dosierung und den unveränderten Gesamtmittelaufwand steht vollständig im Einzelblatt. Tafeltrauben haben 28 Tage, Keltertrauben 56 Tage Wartezeit.
Die Wartezeit beträgt nach der Behandlung bei Gurken 1 Tag, bei Erbsen sowie Wurzel- und Knollengemüse 7 Tage. Zusätzlich die Behandlungshöchstzahl und alle weiteren Vorgaben der jeweiligen Anwendung einhalten.
Das lässt sich nicht pauschal zusichern. Anwendung 050498-64/00-013 verlangt eine Arten- bzw. Sortenliste für die verträgliche Aufwandmenge in der Gebrauchsanleitung. Für Wurzel- und Knollengemüse ist zusätzlich eine Prüfung unter den jeweiligen Anbaubedingungen vorgeschrieben; bei Stachelbeeren sind Sonnen- und Nachbarkulturschäden zu beachten.
Sie bedeutet nicht bienengefährlich bis zur höchsten zugelassenen Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration. Sie ersetzt keine übrigen Umweltauflagen: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere; bei Weinreben ist eine schwachschädigende Wirkung auf die Raubmilbe Typhlodromus pyri aufgeführt.
Nein. Die vollständige Gebrauchsanleitung der konkreten Packung und die passenden aktuellen Zulassungsbedingungen müssen gemeinsam beachtet werden. Die verkürzte Herstellerseite nennt unter anderem allgemeine Konzentrationen, während die amtlichen Einzelblätter genauer nach Entwicklungsstand und Anwendungsfall unterscheiden.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Unnötigen Kontakt vermeiden. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen; für Kinder unzugänglich aufbewahren. Die Handschuhvorgabe für das unverdünnte Mittel und sämtliche Einzelauflagen beachten.
Behandelte Flächen und Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Mittel, Reste und Spülwasser dürfen nicht in Gewässer oder über Abläufe und Kanalisation dorthin gelangen. Inhalt und Behälter gemäß den konkreten Packungshinweisen ordnungsgemäß entsorgen.
B4 ist eine bienenbezogene Einstufung unter den zugelassenen Anwendungsbedingungen. Die allgemeinen Nützlingshinweise und die zusätzliche NN234-Auflage der Weinrebenanwendung gemeinsam lesen.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Die konkreten Lagerbedingungen und Entsorgungshinweise auf der vorhandenen Originalpackung beachten.
Schopf Hygiene Bitterfeld GmbH & Co. KG
Dr. Stähler
Elektronstrasse 8
06749 Bitterfeld-Wolfen, Deutschland
Syngenta Agro GmbH
Asulfa Jet Mehltau-Frei ist ein Schwefel-Fungizid mit 800 g/kg Schwefel als wasserdispergierbares Granulat. Die Packung enthält 10 Beutel zu je 10 g. Die sechs aufgeführten Haus- und Kleingartenanwendungen betreffen Echten Mehltau im Freiland; Kultur, Aufwandmenge und Wartezeit gehören jeweils zusammen.
Amtliche Mittel- und Einzelblätter am 02.10.2026 abgerufen, BVL-Datenstand 01.10.2026. Die Herstellerseite nennt keinen eigenen Revisionsstand. Eine vollständige Anleitung der tatsächlich vorhandenen Packung ist weiterhin erforderlich.
Amtliche allgemeine Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Maßgeblich bleiben die zugelassenen Anwendungsbestimmungen des jeweiligen Produkts.
Diese Liste enthält keine Pflanzenschutzmittel-Zulassungen und ist kein Eignungsnachweis für eine bestimmte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels.
BVL: Liste der Pflanzenstärkungsmittel ↗
Original-PDF · Deutsch · 7. September 2026 · 147 KB