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Dr. Stähler

Rosen Pilz-Frei BOCCACIO – 24 ml

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Grundpreis €581,25/l
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SKU: ST-03133 EAN: 4012879031333
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  • Fungizid gegen Rostpilze an Zierpflanzen einschließlich Rosen.
  • Mit 250 g/l Azoxystrobin.
  • 24 ml Konzentrat zum Verdünnen und Spritzen.
  • Weitere zugelassene Anwendungen an Gemüse, Kartoffeln und Spargel.

Anwendung auf einen Blick

Rostpilze an Zierpflanzen

Für Rosen und andere Zierpflanzen im Freiland oder Gewächshaus; weitere Kulturen und Krankheiten stehen in den Anwendungskarten.

9,6 ml für 100 m²

Bei Zierpflanzen gegen Rostpilze: 9,6 ml in maximal 12 l Wasser für 100 m². Die Menge gilt nur für diese Anwendungen.

Bei Befallsgefahr

Zierpflanzen ab dem 3. entfalteten Laubblatt bis zum amtlich genannten Endstadium; frühestens 3 Wochen nach dem Pflanzen.

Aufnahme ins Pflanzengewebe

Azoxystrobin dringt in das Pflanzengewebe ein und wird mit dem Saftstrom verteilt.

Zierpflanzen: 1 oder 2 Behandlungen

Freiland: höchstens 1. Gewächshaus: höchstens 2 im Abstand von 8–12 Tagen. Die Höchstzahl gilt auch für Kultur bzw. Kalenderjahr.

Wartezeit nach Kultur

Tomaten und Gurken im Gewächshaus: 3 Tage. Andere Kulturen haben eigene Wartezeiten; alle Werte stehen in der jeweiligen Karte.

Anwendung & Aufwandmenge

Schadbilder im Detail

Rostpilze an Rosen

Schematisches Beispiel für Rostpilze an Rosen. Ein Bild allein ersetzt keine sichere Bestimmung.

Kraut- und Braunfäule an Tomaten

Schematisches Beispiel für Kraut- und Braunfäule an Tomaten. Ein Bild allein ersetzt keine sichere Bestimmung.

Echter Mehltau an Gurken

Schematisches Beispiel für Echten Mehltau an Gurken. Ein Bild allein ersetzt keine sichere Bestimmung.

Blattfleckenkrankheit an Möhren

Schematisches Beispiel für Blattfleckenkrankheit an Möhren. Ein Bild allein ersetzt keine sichere Bestimmung.

Falscher Mehltau an Salat

Schematisches Beispiel für Falschen Mehltau an Salat. Ein Bild allein ersetzt keine sichere Bestimmung.

Anwendung & Aufwandmenge

Alle 32 zugelassenen Anwendungen und genauen Mengen

Für den Haus- und Kleingarten.

Kultur, Pilzkrankheit und Standort gemeinsam auswählen. Amtliche Stadiumstexte und Grenzen bleiben unverändert.

Kartoffel · Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Kartoffel
Schadorganismus/Zweck
Dürrfleckenkrankheit (Alternaria solani)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
5 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 3
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 3
Abstand: 14 bis 28 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Kartoffel : 7 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Ackerbau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn Bestandschluss: 10% der Pflanzen benachbarter Reihen berühren sich bis Beginn der Laubblattvergilbung bzw. Laubblattaufhellung
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
  • WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
  • WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-034 ↗

Gurke · Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Gurke
Schadorganismus/Zweck
Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 3 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: 8 bis 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Gurke : 3 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
  • WP747: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
  • WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
  • WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-035 ↗

Zucchini · Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Zucchini
Schadorganismus/Zweck
Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: 8 bis 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Zucchini : 3 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von 1. Blütenansatz mit verlängertem Fruchtknoten am Hauptspross sichtbar bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-037 ↗

Blumenkohle · Weißer Rost (Albugo candida)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Blumenkohle
Schadorganismus/Zweck
Weißer Rost (Albugo candida)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Blumenkohle
ausgenommen: Brokkoli: 10 Tage
Freiland, Brokkoli : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen"- Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-038 ↗

Blumenkohle · Alternaria brassicae

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Blumenkohle
Schadorganismus/Zweck
Alternaria brassicae
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Blumenkohle
ausgenommen: Brokkoli: 10 Tage
Freiland, Brokkoli : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen"- Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-039 ↗

Blumenkohle · Kohlschwärze (Alternaria brassicicola)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Blumenkohle
Schadorganismus/Zweck
Kohlschwärze (Alternaria brassicicola)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Blumenkohle
ausgenommen: Brokkoli: 10 Tage
Freiland, Brokkoli : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen"- Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-040 ↗

Blumenkohle · Mycosphaerella brassicicola

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Blumenkohle
Schadorganismus/Zweck
Mycosphaerella brassicicola
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Blumenkohle
ausgenommen: Brokkoli: 10 Tage
Freiland, Brokkoli : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen"- Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-041 ↗

Blattkohle · Weißer Rost (Albugo candida)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Blattkohle
Schadorganismus/Zweck
Weißer Rost (Albugo candida)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Blattkohle : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Kopfbildung; die zwei jüngsten Blätter entfalten sich nicht mehr bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-042 ↗

Blattkohle · Alternaria brassicae

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Blattkohle
Schadorganismus/Zweck
Alternaria brassicae
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Blattkohle : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Kopfbildung; die zwei jüngsten Blätter entfalten sich nicht mehr bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-043 ↗

Blattkohle · Kohlschwärze (Alternaria brassicicola)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Blattkohle
Schadorganismus/Zweck
Kohlschwärze (Alternaria brassicicola)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Blattkohle : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Kopfbildung; die zwei jüngsten Blätter entfalten sich nicht mehr bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-044 ↗

Blattkohle · Mycosphaerella brassicicola

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Blattkohle
Schadorganismus/Zweck
Mycosphaerella brassicicola
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Blattkohle : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Kopfbildung; die zwei jüngsten Blätter entfalten sich nicht mehr bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-045 ↗

Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) · Weißer Rost (Albugo candida)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)
Schadorganismus/Zweck
Weißer Rost (Albugo candida)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Kopfbildung; die zwei jüngsten Blätter entfalten sich nicht mehr bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-046 ↗

Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) · Alternaria brassicae

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)
Schadorganismus/Zweck
Alternaria brassicae
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Kopfbildung; die zwei jüngsten Blätter entfalten sich nicht mehr bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-047 ↗

Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) · Kohlschwärze (Alternaria brassicicola)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)
Schadorganismus/Zweck
Kohlschwärze (Alternaria brassicicola)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Kopfbildung; die zwei jüngsten Blätter entfalten sich nicht mehr bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-048 ↗

Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) · Mycosphaerella brassicicola

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)
Schadorganismus/Zweck
Mycosphaerella brassicicola
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl) : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Kopfbildung; die zwei jüngsten Blätter entfalten sich nicht mehr bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-049 ↗

Rosenkohl · Weißer Rost (Albugo candida)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Rosenkohl
Schadorganismus/Zweck
Weißer Rost (Albugo candida)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Rosenkohl : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen"- Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-050 ↗

Rosenkohl · Alternaria brassicae

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Rosenkohl
Schadorganismus/Zweck
Alternaria brassicae
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Rosenkohl : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen"- Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-051 ↗

Rosenkohl · Kohlschwärze (Alternaria brassicicola)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Rosenkohl
Schadorganismus/Zweck
Kohlschwärze (Alternaria brassicicola)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Rosenkohl : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen"- Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-052 ↗

Rosenkohl · Mycosphaerella brassicicola

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Rosenkohl
Schadorganismus/Zweck
Mycosphaerella brassicicola
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: mindestens 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Rosenkohl : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Seitenknospenbildung bzw. "Blumen"- Bildung: Vegetationskegelbreite > 1 cm bis Röschen unterhalb der Terminalknospe dicht geschlossen bzw. art-/sortentypische Größe und Form erreicht; Blume noch fest geschlossen
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-053 ↗

Salate, Endivien · Falscher Mehltau (Bremia lactucae)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Salate, Endivien
Schadorganismus/Zweck
Falscher Mehltau (Bremia lactucae)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: 8 bis 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Salate : 14 Tage
Freiland, Endivien : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Kopfbildung; die zwei jüngsten Blätter entfalten sich nicht mehr bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-054 ↗

Salate, Endivien · Rhizoctonia solani

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Salate, Endivien
Schadorganismus/Zweck
Rhizoctonia solani
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: 8 bis 12 Tag(e)
Wartezeiten
Freiland, Endivien : 14 Tage
Freiland, Salate : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn der Kopfbildung; die zwei jüngsten Blätter entfalten sich nicht mehr bis Art-/sortensypische Größe, Form und Festigkeit erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-055 ↗

Möhre · Möhrenschwärze (Alternaria dauci)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Möhre
Schadorganismus/Zweck
Möhrenschwärze (Alternaria dauci)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 1
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1
Wartezeiten
Freiland, Möhre : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-056 ↗

Möhre · Echter Mehltau (Erysiphe heraclei)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Möhre
Schadorganismus/Zweck
Echter Mehltau (Erysiphe heraclei)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 1
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1
Wartezeiten
Freiland, Möhre : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-057 ↗

Möhre · Blattfleckenkrankheit (Cercospora carotae)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Möhre
Schadorganismus/Zweck
Blattfleckenkrankheit (Cercospora carotae)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 2 bis 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 1
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1
Wartezeiten
Freiland, Möhre : 14 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Beginn des Dickenwachstums der Rübe, Wurzel bzw. Knolle (Durchmesser > 0,5 cm) bis Dickenwachstum abgeschlossen; art-/sortentypische Form und Größe der Rübe, Wurzel bzw. Knolle erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
  • WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
  • WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-058 ↗

Zierpflanzen · Rostpilze

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweck
Rostpilze
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
9,6 ml/100 m² in maximal 12 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 1
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1
Wartezeiten
Freiland, Zierpflanzen : Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Ende des Blattfalls. Pflanze bzw. oberirdische Teile abgestorben oder Pflanze in Winter- bzw. Vegetationsruhe
Anwendungsbestimmungen
NW800: Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
  • WH9152: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
  • WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-059 ↗

Spargel · Spargelrost (Puccinia asparagi)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Spargel
Schadorganismus/Zweck
Spargelrost (Puccinia asparagi)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 1
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1
Wartezeiten
Freiland, Spargel : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
  • WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
  • WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-060 ↗

Spargel · Laubkrankheit (Stemphylium botryosum)

Haus- und Kleingartenbereich; Freiland

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Freiland
Kultur/Objekt
Spargel
Schadorganismus/Zweck
Laubkrankheit (Stemphylium botryosum)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
10 ml/100 m² in 6 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 1
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 1
Wartezeiten
Freiland, Spargel : Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von Erste Einzelblüten sichtbar (geschlossen); Mitte des Ähren- bzw. Rispenschiebens bis Vollreife, art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht. Früchte bzw. Fruchtstände lösen sich relativ leicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
  • WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
  • WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-061 ↗

Tomate · Echter Mehltau (Leveillula taurica)

Haus- und Kleingartenbereich; Gewächshaus

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Gewächshaus
Kultur/Objekt
Tomate
Schadorganismus/Zweck
Echter Mehltau (Leveillula taurica)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
Pflanzengröße bis 50 cm 4,8 ml/100 m² in maximal 6 l/100 m²
Wasser
Pflanzengröße 50 bis 125 cm 7,2 ml/100 m² in maximal 9 l/100 m²
Wasser
Pflanzengröße über 125 cm 9,6 ml/100 m² in maximal 12 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: 8 bis 12 Tag(e)
Wartezeiten
Gewächshaus, Tomate : 3 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von 1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
  • WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
  • WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-067 ↗

Tomate · Phytophthora infestans

Haus- und Kleingartenbereich; Gewächshaus

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Gewächshaus
Kultur/Objekt
Tomate
Schadorganismus/Zweck
Phytophthora infestans
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
Pflanzengröße bis 50 cm 4,8 ml/100 m² in maximal 6 l/100 m²
Wasser
Pflanzengröße 50 bis 125 cm 7,2 ml/100 m² in maximal 9 l/100 m²
Wasser
Pflanzengröße über 125 cm 9,6 ml/100 m² in maximal 12 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: 8 bis 12 Tag(e)
Wartezeiten
Gewächshaus, Tomate : 3 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von 1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
  • WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
  • WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-068 ↗

Tomate · Samtfleckenkrankheit (Fulvia fulva)

Haus- und Kleingartenbereich; Gewächshaus

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Gewächshaus
Kultur/Objekt
Tomate
Schadorganismus/Zweck
Samtfleckenkrankheit (Fulvia fulva)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
Pflanzengröße bis 50 cm 4,8 ml/100 m² in maximal 6 l/100 m²
Wasser
Pflanzengröße 50 bis 125 cm 7,2 ml/100 m² in maximal 9 l/100 m²
Wasser
Pflanzengröße über 125 cm 9,6 ml/100 m² in maximal 12 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: 8 bis 12 Tag(e)
Wartezeiten
Gewächshaus, Tomate : 3 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von 1. apikaler Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife; Paprika- und Auberginenfrüchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
  • WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
  • WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-069 ↗

Gurke · Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)

Haus- und Kleingartenbereich; Gewächshaus

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Gewächshaus
Kultur/Objekt
Gurke
Schadorganismus/Zweck
Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea)
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
Pflanzengröße bis 50 cm 4,8 ml/100 m² in maximal 6 l/100 m²
Wasser
Pflanzengröße 50 bis 125 cm 7,2 ml/100 m² in maximal 9 l/100 m²
Wasser
Pflanzengröße über 125 cm 9,6 ml/100 m² in maximal 12 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: 8 bis 12 Tag(e)
Wartezeiten
Gewächshaus, Gurke : 3 Tage
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Gemüsebau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von 1. Seitenspross 1. Ordnung sichtbar bis Vollreife: Früchte haben art-/sortentypische Fruchtausfärbung erreicht
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
  • WP747: In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
  • WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
  • WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-070 ↗

Zierpflanzen · Rostpilze

Haus- und Kleingartenbereich; Gewächshaus

Anwendungsbereich
Haus- und Kleingartenbereich; Gewächshaus
Kultur/Objekt
Zierpflanzen
Schadorganismus/Zweck
Rostpilze
Max. Aufwandmenge pro Behandlung
9,6 ml/100 m² in maximal 12 l/100 m²
Wasser
Anwendungszeitpunkt
bei Befallsgefahr
Anwendungstechnik
spritzen
Maximale Anzahl der Behandlungen
in dieser Anwendung: 2
in der Kultur bzw. im Kalenderjahr: 2
Abstand: 8 bis 12 Tag(e)
Wartezeiten
Gewächshaus, Zierpflanzen : Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
Weitere Angaben und Auflagen
Status
Zulassung, bis 2028-05-31 00:00:00.0
Wirkungsbereich
Fungizid
Einsatzgebiet
Zierpflanzenbau
Anwenderkategorie
Nichtberuflich
Stadium Kultur
Von 3. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis Ende des Blattfalls. Pflanze bzw. oberirdische Teile abgestorben oder Pflanze in Winter- bzw. Vegetationsruhe
Anwendungsbestimmungen
SS202: Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
  • HF245-02: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SF245-02: "Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden."
  • HS110-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
  • HS206-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101-1: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW642-1: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
  • SF247: Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
  • SS205-1: Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • VH298: Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
  • WH9152: In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
  • WW750: Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
  • WW764: Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.

Amtliche Anwendung 034560-73/00-072 ↗

Weitere Anwendungstipps

Vorher

  • Kultur, Pilzkrankheit und Verträglichkeit prüfen.
  • Frühestens 3 Wochen nach dem Pflanzen beginnen.

Während

  • Vor Entnahme schütteln; Mittel abmessen und mit der passenden Wassermenge mischen.
  • Spritzbelag zügig trocknen lassen; nicht unter kühlen, feuchten Bedingungen anwenden.

Nachher

  • Spritzbehälter nach Arbeitspausen erneut schütteln.
  • Behandlung notieren und Wartezeit sowie Wiederholungsgrenzen einhalten.

Anwendung und Wirkung

Blatt mit stilisierten Sprühtropfen.

Passende Anwendung auswählen

Kultur, Pilzkrankheit, Standort und Stadium mit der Anwendungskarte abgleichen.

Tropfen mit Pfeil in ein Blatt – schematische Aufnahme.

Wirkstoff wird aufgenommen

Nach dem Spritzen dringt der Wirkstoff in das Pflanzengewebe ein und verteilt sich mit dem Saftstrom.

Blatt unter einer Lupe als Symbol für die Kontrolle.

Weiteren Befall beobachten

Die begrenzte Behandlungszahl beachten und zur Resistenzvorbeugung Mittel aus anderen Wirkstoffgruppen im Wechsel verwenden.

Deklaration & Zulassung

Zulassungsnummer
034560-73
Zulassungsende
31.05.2028
Wirkstoff
250 g/l Azoxystrobin
Wirkungsmechanismus
FRAC-Gruppe C3 (BVL WMFC3)
Formulierung
Suspensionskonzentrat (SC)
Inhalt
24 ml
Herstellerartikel
3133
EAN
4012879031333
Zulassungsinhaber
Syngenta Agro GmbH

Häufige Fragen

Ist jedes Rosen-Pilzproblem eine zugelassene Anwendung?

Nein. Amtlich aufgeführt sind Rostpilze an Zierpflanzen. Die mit Sternchen versehenen Herstellerangaben zu anderen Krankheiten sind Nebenwirkungen innerhalb festgesetzter Anwendungsgebiete, keine eigenständigen Zulassungen.

Welche Menge gilt für Rosen und andere Zierpflanzen?

Gegen Rostpilze gelten 9,6 ml in maximal 12 l Wasser für 100 m². Kulturstadium, Standort, Anwendungshäufigkeit und Verträglichkeitshinweise müssen ebenfalls passen.

Darf ich Rosen im Freiland erneut behandeln?

In dieser Anwendung und in der Kultur bzw. im Kalenderjahr ist höchstens 1 Behandlung zugelassen. Im Gewächshaus sind höchstens 2 Behandlungen mit 8–12 Tagen Abstand vorgesehen.

Gilt für Tomaten dieselbe Menge wie für Rosen?

Nein. Die Gewächshausanwendungen an Tomaten unterscheiden die Pflanzenhöhe: bis 50 cm, 50 bis 125 cm und über 125 cm. Mittel- und Wassermenge gemeinsam der passenden Karte entnehmen.

Wie lange muss ich vor der Ernte warten?

Beispielsweise 3 Tage bei Tomaten und Gurken im Gewächshaus, 7 Tage bei Kartoffeln. Bei Blumenkohlen sind Brokkoli mit 14 Tagen und die übrigen Blumenkohle mit 10 Tagen getrennt. Die konkrete Anwendung bleibt maßgeblich.

Welche Pflanzen soll ich nicht behandeln?

Kernobst einschließlich Zierarten, Zierkirschen, Usambaraveilchen, Sämlinge und gestresste Pflanzen nicht behandeln; Abdrift vermeiden. Weitere Verträglichkeitsgrenzen und die anwendungsbezogenen Auflagen beachten.

Qualitätsprodukte Gärtnerische Expertise Über 30 Jahre Erfahrung Persönliche Fachberatung

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Kennzeichnung

GHS07
GHS07
GHS09
GHS09

Achtung

  • H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
  • H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
  • EUH208: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Sicherheit und Lagerung

Sicherheit und Auflagen

Mittelweite Bestimmungen und die Ergänzungen/Ausnahmen der einzelnen Haus- und Kleingartenanwendung zusammen beachten. Schutzhandschuhe tragen (SS202), langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk (SS205-1). Bis zum Abtrocknen Kontakt vermeiden (SF247). Weitere Wiederbetretungsregeln bleiben in den vollständigen Bestimmungen.

Kernobst einschließlich Zierarten, Zierkirschen, Usambaraveilchen, Sämlinge und gestresste Pflanzen nicht behandeln; Abdrift vermeiden. Verwendete Spritzgeräte nicht in den vom Hersteller ausgeschlossenen Kulturen einsetzen. Keine pauschale Verträglichkeit aller Zierpflanzenarten.

Bei Gurken und Zucchini sind Schäden je nach Kultur, Sorte und Anbauverfahren möglich; abends im Gewächshaus nicht anwenden. Tomaten nicht bei aktuellen oder erwarteten Temperaturen über 27 °C oder unzureichender Belüftung behandeln. Bei größeren Beständen empfiehlt der Hersteller Probespritzungen; sie ersetzen keine Ausschlussregeln.

Herstellerhinweise: Inhalt und Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen; Einatmen vermeiden, bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen, verschüttete Mengen aufnehmen. Die amtlichen Platzhaltertexte bleiben darunter als Original erhalten.

  • Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
  • Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
  • Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
  • Verschüttete Mengen aufnehmen.
  • Inhalt/Behälter ... zuführen.
  • SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
  • SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
  • NW470: Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • SF275-EEHO: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Hopfen bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SF275-42ZB: Es ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 42 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
  • SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
  • SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
  • NN2002: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
  • NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
  • NW264: Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
  • NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
  • SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB005: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
  • SB010: Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
  • SB111: Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
  • SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SF245-02: Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
  • SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMFC3: Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3
  • NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Aufbewahrung

In der gekennzeichneten Originalverpackung für Kinder unzugänglich aufbewahren. Packungshinweise zu Lagerung und Entsorgung beachten.

Hersteller und Zulassungsinhaber

Hersteller/Vertrieb

Schopf Hygiene Bitterfeld GmbH & Co. KG
Dr. Stähler
Elektronstraße 8
06749 Bitterfeld-Wolfen, Deutschland

info@schopf-bitterfeld.de

dr.staehler-schopf.de ↗

Zulassungsinhaber

Syngenta Agro GmbH

Originalunterlagen & Käuferinformationen

Kultur und Pilzkrankheit bestimmen die passende Anwendung. Für Rosen und andere Zierpflanzen sind Rostpilze amtlich aufgeführt.

BVL-Informationen für Haus- und Kleingarten

Amtliche allgemeine Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Maßgeblich bleiben die zugelassenen Anwendungsbestimmungen des jeweiligen Produkts.

Pflanzenstärkungsmittel: eine eigene Produktgruppe

Diese Liste enthält keine Pflanzenschutzmittel-Zulassungen und ist kein Eignungsnachweis für eine bestimmte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels.

BVL: Liste der Pflanzenstärkungsmittel ↗
Original-PDF · Deutsch · 7. September 2026 · 147 KB

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