Neu - ROUNDUP UltraMax - 5 Liter - Zulassung bis 31.12.2014 Wirkstoff: 450 g/l Glyphosat als Glyphosat Salz (607 g/l) Wasserlösliches Konzentrat Gefahrensymbol: nicht eingestuft Bienen: nicht bienengefährlich (B4)
Verpackungseinheiten: 5 l Kst.-Kanister O.-Karton 4 x 5 l Herbizid zur Bekämpfung von ein- und zweikeimblättrigen Unkräutern auf dem Acker- und Grünland, auf Stilllegungsflächen, im Wein- und Kernobstbau, im Forst und Zierpflanzenbau sowie auf Nichtkulturland.
- Regenfest nach 1 Stunde
- Wirksam bis in die Wurzelspitzen
- Keine Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern (Ländervorgaben beachten)
Roundup UltraMax ist ein nichtselektives Blattherbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze, einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile (Rhizome), verteilt. Daher werden neben einjährigen Unkraut- und Ungrasarten auch mehrjährige Unkraut- und Ungrasarten nachhaltig bekämpft.
Wirkungsgeschwindigkeit Je aktiver die Pflanzen wachsen, um so schneller wird der Wirkstoff in der Pflanze verteilt. Bei normalwüchsiger Witterung tritt innerhalb von ca. einer Woche die sichtbare Wirkung von Roundup UltraMax ein. Die Pflanzen welken, werden gelb und vertrocknen später vollständig. Ein witterungsbedingt langsamer Eintritt von Wirkungssymptomen hat auf die Nachhaltigkeit der Wirkung keinen Einfluss.
Anwendungsbedingungen Es ist zu beachten, dass die zu bekämpfenden Unkrautarten genügend aufnahmefähige Blattmasse gebildet haben und ausreichend benetzt werden. Zur nachhaltigen Bekämpfung von hartnäckigen breitblättrigen Unkräutern wird die Anwendung im Blühstadium empfohlen. Bei anhaltender Trockenheit oder bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit, können Wirkstoffaufnahme und -ableitung beeinträchtigt werden. Bei diesen wie auch anderen nicht optimalen Anwendungsbedingungen sind Verringerungen der empfohlenen Aufwandmengen nicht angeraten. Anwendungen nach Regen oder Tau auf feuchtem, aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich!
Aufwandmengen Die Produkt-Aufwandmengen richten sich nach Art und Größe der zu bekämpfenden Unkräuter. Niedrige Wasser-Aufwandmengen bis max. 200 l/ha begünstigen die Wirkung.
Mit 2,4 l/ha gut bekämpfbar: Acker-Frauenmantel, Ackerfuchsschwanz, Acker-Gauchheil, Ackerhellerkraut, Acker-Hundskamille, Acker-Schmalwand, Ackersenf, Acker-Steinsame, Ackerstiefmütterchen(7), Ackervergissmeinnicht(7), Amarant (Rauhaariger), Ausfallgetreide, Ausfallraps(11), Bingelkraut (Einjähriges), Borstenhirse, Distelarten, Ehrenpreisarten, Erdrauch, Fingerhirse (Blut-), Flughafer, Franzosenkraut, Gänsefuß (Weißer)(7), Melde (Gemeine), Hederich, Hirtentäschelkraut, Hühnerhirse(1), Hohlzahnarten, Kamille (Echte)(7), Klatschmohn, Klettenlabkraut(7), Knöterich (Floh-)(7), Knöterich (Vogel-)(7), Kohl-Gänsedistel, Kornblume(7), Kreuzkraut (Gemeines), Mäusegerste, Mohn, Nachtschatten (Schwarzer)(7), Ölrettich, Phacelia, Quecke (Gemeine)(4), Rainkohl (Gemeiner), Rispengras (Einjähriges), Rispengras (Gemeines), Rothafer (Wilder), Ruchgras (Gemeines), Saathafer, Saatwucherblume, Springkraut (Echtes), Stechapfel (Gemeiner)(7), Taubnesselarten(7), Trespearten, Vogelmiere, Weidelgras (Deutsches), Weidelgras (Welches), Windhalm, Winterrogen, Wolfsmilch (Sonnen-), Zweizahn (Behaarter), Zwiewuchs (Gerste).
Zusätzlich mit 4 l/ha gut bekämpfbar: Acker-Gänsedistel, Acker-Kratzdistel(3), Ackerstiefmütterchen(8), Ackervergissmeinnicht(8), Adlerfarn, Aleppo-(Mohren-)Hirse(3), Ampferarten, Ausfalllupinen, Ausfallraps(12), Bärenklau(8), Beifuss (Gemeiner), Berufskraut (Kanadisches), Blaubeere, Birke, Brennnessel (Große), Brombeere (Echte), Buche, Eiche, Esche, Faulbaum, Fingerkraut (Gänse), Gänseblümchen, Gänsefuß (Weißer)(8), Geisblatt(8), Ginster, Goldrute (Kanadische), Gundermann, Hahnenfußarten, Hainbuche, Haselstrauch, Heckenkirsche, Heidekraut, Heidelbeere, Himbeere, Holunder (Schwarzer), Honiggras (Weiches), Honiggras (Wolliges), Hühnerhirse(2), Huflattich, Hundsrose, Hundspetersilie, Hundszahngras(3), Jakobs-Kreuzkraut, Kamille (Echte)(8), Klee (Rot-), Klette (Große), Klettenlabkraut(8), Knaulgrasarten, Knöterich (Floh-)(8), Knöterich (Landwasser-)(3), Knöterich (Vogel-)(8), Kornblume(8), Löwenzahn (Gemeiner), Malve (Wilde), Möhre (Wilde), Nachtschatten (Schwarzer)(9), Pappel (Zitter-), Pfeifengras, Pfeilkresse, Platterbse (Knollen-), Portulak (Gelber), Quecke (Gemeine)(5)(6), Rainfarn (Gemeiner), Rasenschmiele, Robinie, Rosskastanie, Rotschwingel, Sandrohr, Schafgarbe (Gemeine), Schilfrohr(3), Schneeball, Schwarzdorn, Seegras, Stechapfel (Gemeiner)(8), Storchschnabel (Schlitzblättriger), Taubnesselarten(8), Tollkirsche, Traubenkirsche, Waldrebe(8), Wegericharten, Weide, Weidenröschen (Schmalblättriges), Weinbergslauch, Weißdorn, Wickenarten, Wiesenkerbel, Wiesenkopf (Großer), Zwiewuchs (Weizen), Windearten(10)
Weniger gut bekämpfbare Arten: Ackerminze, Ausfallerbsen, Binsenarten, Efeu, Kartoffeldurchwuchs, Luzerne, Seggearten, Windenknöterich.
Nicht ausreichend bekämpfbare Arten: Acker- und Sumpfschachtelhalm, Beinwell (Gemeiner), Brennnessel (Kleine), Giersch (Gemeiner), Japanknöterich, Klee (Weiß-), Mauerpfeffer (Weißer), Salbeigamander.
(1) = bis Ende der Bestockung (2) = ab Schossen (3) = nur voll ausgewachsene Pflanzen lassen sich ausreichend bekämpfen (in derVorernte, in Dauerkulturen oder nach Flächenstilllegung) (4) = geringer Besatz (0 - 15 Schosse/m²) (5) = mittlerer Besatz (16 - 30 Schosse/m²) (6) = starker Besatz (über 30 Schosse/m²) (7) = bis 6 - 8 Blätter (8) = größere Pflanzen (9) = große Pflanzen nicht immer sicher bekämpfbar (10) = im Ackerbau nur Vorernteanwendungen,im Weinbau / auf Nichtkulturland 8 l/ha (11) = bis 10 cm (12) = größer als 10 cm
Nicht bekämpfbar: Ackerschachtelhalm, Gewöhnlicher Giersch, Kleine Brennnessel, Salbeigamander, Sumpfschachtelhalm, Weißer Mauerpfeffer, Weißklee. weitere Infos unter www.roundup.de
Glyphosathaltige Mittel unterscheiden sich meißt nur durch die enthaltenen Bindemittel. Die Bindemittel bestimmen die Verabeitbarkeit und die Haftung an Pflanzenteilen. Haftungseigenschaften werden ebenfalls durch Temperatur und z.B. Luftfeuchtigkeit beeinflusst.
Weitere Informationen finden Sie in der unbedingt zu beachtenden Gebrauchsanweisung.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen ! Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen durch Ihren Kauf:
1. Dass Sie über die notwendige Sachkunde verfügen. 2. Der Einsatz nur auf Kulturflächen dürchgefüht wird (bzw. Sie uns eine Genehmigung zusenden.) 3. Sie die Pflanzenschutzmittel nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. 4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG grundsätzlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
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