Glyfos - Unkraut Entferner Pro 1 Ltr
Glyfos 360 - Unkrautvernichter Pro 1000ml Das perfekte Preis-Leistungsverhältnis, testen Sie selbst! Beseitigt rasch und sicher Unkraut-Aufwuchs einschließlich ausdauernder Wurzelunkräuter wie Disteln, Löwenzahn und Quecke. Zur Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen, zur Kulturvorbereitung vor der Neuansaat von z.B. Blumenbeeten oder zur Beseitigung alter Rasenflächen vor der Neuanlage und unter Kernobstbäumen. Wird über die Blätter in die Wurzel transportiert und wirkt umso besser, je wüchsiger das Unkraut ist. Schafft im Boden kein herbizides Depot, so dass nach dem Einsatz unmittelbar gepflanzt oder gesät werden kann. Einsatz: Zur Unkrautbekämpfung auf Wegen und Plätzen: 30 ml in 1 l Wasser (3 %ig), Mittelaufwand: max. 1 ml/m2. Zur Unkrautbekämpfung unter Kernobst: 0,5 ml/m2. Zur Abtötung der Pflanzendecke vor der Neuanlage von Blumenbeeten: 1 ml/m2. Zur Abtötung alter Grasnarben vor der Neueinsaat: 0,4 ml/m2. Im Streichverfahren (Einzelpflanzenbehandlung): 33 %ig (1 Teil Glyphogan + 2 Teile Wasser). Noch ergibiger beim Einsatz mit CDA Sprühgeräten.
Gegen vorhandenen Unkraut- und Ungrasbewuchs sowie schwer bekämpfbare Wurzelunkräuter; zur Anwendung im Ackerbau, Stilllegungsflächen, Grünland, Obst- und Weinbau, Forst, Zierpflanzenbau, Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen, Nichtkulturland ohne Baumbewuchs (Freiland).
Auch bekannt unter den Namen: Glyphos, Glühfos, Gluefos, Glüfos, Glüphos, Glyphosate.
Zur Anwendung im Ackerbau, auf Grünland, im Forst, im Kernobst- und Weinbau, auf Wegen und Plätzen und zur Kulturvorbereitung im Zierpflanzenbau.
Aufwandsmenge, Anwendungszeit, Wartezeit und sonstige Hinweise nach jeweiliger Gebrachsanweisung!
Glyfos ist ein nicht selektives Herbizid mit systemischer Wirkung. Es wird über die grünen Teile der Pflanze aufgenommen und mit Hilfe des Saftstromes in der gesamten Pflanze einschließlich der unterirdischen Pflanzenteile verteilt. auch mehrjährige Unkräuter und Ungräser werden auf diese Weise sicher bekämpft. Das Produkt hat keine Bodenwirkung.
B4 Nicht bienengefährlich bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge.
360 g/l Glyphosat
Glyphosathaltige Mittel unterscheiden sich meißt nur durch die enthaltenen Bindemittel. Die Bindemittel bestimmen die Verabeitbarkeit und die Haftung an Pflanzenteilen. Haftungseigenschaften werden ebenfalls durch Temperatur und z.B. Luftfeuchtigkeit beeinflusst.
Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ackerkratzdistel, Ackersenf, Adlerfarn, Rauhaariger Amarant, Ampfer, Gemeiner Beifuß, Berufskraut, Bingelkraut, Birke, Große Brennessel, Brombeere, Ehrenpreis, Erdrauch, Esche, Faulbaum, Fingerkraut, Flohknöterich, Gemeine Gänsedistel, Weißer Gänsefuß, Ginster, Gundermann, Kriechender Hahnenfuß, Hainbuche, Heidekraut, Heidelbeere, Himbeere, Hederich, Hirtentäschelkraut, Hohlzahn, Holunder, Huflattich, Hundsrose, Kamille, Edelkastanie, Heckenkirsche, Klatschmohn, Klettenlabkraut, Kornblume, Kreuzkraut, Landwasserknöterich, Löwenzahn, Malve, Gemeine Melde, Minze, Mohn, Wilde Möhre, Nachtschatten, Ölrettich, Pfeilkresse, Phacelia, Platterbse, Gelber Portulak, Rainfarn, Winterraps, Saatwucherblume, Sauerklee, Gemeine Schafgarbe, Schneeball, Schwarzdorn, Gemeiner Stechapfel, Stiefmütterchen, Taubnessel, Vergissmeinnicht, Vogelknöterich, Vogelmiere, Mittlerer Wegerich, Weide, Weinbergslauch, Weißdorn, Weißklee, Schmalblättrige Wicke, Wiesenkerbel, Windenknöterich, Wolfsmilch, Wucherblume, Zitterpappel, Behaarter Zweizahn
Anwendungsbedingungen Die zu bekämpfenden Unkrautarten müssen genug Blattmasse aufweisen, um ausreichend benetzt werden zu können. Der beste Bekämpfungserfolg wird erzielt, wenn die Mittelanwendung im Blühstadium erfolgt. Die Wirksamkeit kann bei anhaltender Trockenheit, bei hohen Temperaturen, verbunden mit extrem niedriger Luftfeuchtigkeit beeinträchtigt sein. Anwendung nach Regen oder Tau auf feuchtem aber nicht tropfnassem Unkrautbestand möglich.
Regenbeständigkeit: Einjährige Gräser: 2 - 3 Stunden, breitblättrige und mehrjährige Unkräuter ab ca. 3 Stunden. Glyfos kann das ganze Jahr über eingesetzt werden; auch durch kurze Nachtfröste bis -3 °C wird die Wirkung nicht beeinträchtigt.
Mischbarkeit Beimischungen von anderen Herbiziden zur Spritzbrühe sind nicht zu empfehlen, da sie die Wirkung von Glyfos u.U. einschränken. Dagegen ist die gleichzeitige Anwendung von schwefelsaurem Ammoniak möglich. Dieses ist über das Sieb in den Tank einzuspülen. Das Spritzgerät ist nach Anwendung von schwefelsaurem Ammoniak gründlich mit klarem Wasser auszuspülen.
Ansetzen der Spritzbrühe Glyfos ist unter ständigem Umrühren dem zu 2/3 mit Wasser gefüllten Spritztank beizugeben. Anschließend Restwassermenge zugeben.
Bienen Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). (NB6641)
Nützlinge Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen der Arten Trechus quadristriatus und Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. (NN168/NN1842)
Gewässer Wasserschutzgebietsauflage: keine Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. (NW466)
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen Zwischen der behandelten Fläche und einem Oberflächengewässer - ausgenommen nur gelegentlich Wasser führender, aber einschließlich periodisch Wasser führender - muss mindestens folgender Abstand bei der Anwendung des Mittels eingehalten werden (NW601): Forstpflanzen: 5m Obstkulturen: 5m Zierpflanzenbau: 5m Baumschulgehölzpflanzen: 5m Weinbau: 5m Ackerbaukulturen: 5m Rekultivierung: 5m Nichtkulturland: 5m Wiesen,Weiden: 5m Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. (NW604)
Algen Das Mittel ist giftig für Algen. (NW262)
Fische Das Mittel ist giftig für Fische (NW261)
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten Anwenderschutz Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Kennzeichnung GefStoffV Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. - R50/53 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden - S35 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. - S57
Weitere Informationen finden Sie in der unbedingt zu beachtenden Gebrauchsanweisung.
Dieses Mittel wir von uns im Dienstleistungsbereich sehr erfolgreich eingesetzt!
Gebinde: 1 Ltr. als Konzentrat.
Versand nur nach Deutschland und in EU-Länder !
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen ! Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen durch Ihren Kauf:
1. Dass Sie über die notwendige Sachkunde verfügen. 2. Der Einsatz nur auf Kulturflächen dürchgefüht wird (bzw. Sie uns eine Genehmigung zusenden.) 3. Sie die Pflanzenschutzmittel nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. 4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG grundsätzlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
In einfacher Version für den Hobbygärtner: Sie können das Mittel im 250ml Gebinde hier kaufen, wenn Sie es auf Kulturland (z.B. Bodenflächen, Rasenflächen usw. ) verwenden. Warum es teurer ist? Die Zulassung nach EG-Richtlinien für den Haus- und Gartenbereich verschlingt enorme Summen an Gebühren, die oft in 6-Stelligen Aufwendungen liegen.
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Sicherheits-Datenblatt
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