GARLON 4 - Problem Unkrautvernichter 250
Selektives Herbizid zur Bekämpfung von Problem-Unkräutern wie Brennessel, Giersch, Bärenklau, Brombeeren, Löwenzahn, usw. sehr ergiebig.
Garlon 4 ist ein neues selektives Herbizid zur Bekämpfung von Problemunkräutern - insbesondere Wiesenbärenklau und Brennnesseln - auf Wiesen und Weiden sowie von Bärenklau-Arten und großer Brennnessel auf Nicht-Kulturland.
Vorteile: - Breites Wirkungsspektrum gegen Problemunkräuter auf Wiesen und Weiden wie Brennnesseln und Bärenklau. Erfasst auch Brombeeren, Giersch u.a. - Einzelpflanzenbehandlung mit 0,5 %-iger Lösung. - Gute Dauerwirkung - Kurze Wartezeit: In Wiesen und Weiden 14 Tage. - Sehr gute Gräserverträglichkeit. - Langer Einsatzzeitraum: Mai bis August. - Schnelle Regenfestigkeit.
Wirkungsspektrum: Bärenklau xxx Wegerich-Arten xxx Brennnesseln xxx Weisse Taubnessel xxx Besenginster xxx Wicken-Arten xxx Erica-Arten xxx Winden-Arten (Ackerwinde, Trichterwinde und Zaunwinde) xxx Giersch * xxx Wiesenlabkraut xxx Graugrüne Binse xxx Wildrosen xxx Hirtentäschel xxx Ampfer-Arten xx Kälberkropf xxx Beinwell x Löwenzahn xxx Distel-Arten x Riesenbärenklau xxx Gemeine Schafgarbe x Rubus-Arten (z.B. Brombeeren) xxx Ehrenpreis-Arten x Sauerampfer xxx Gänseblümchen x Stechginster xxx Kriechender Hahnenfuß x Storchschnabel-Arten xxx Wiesenkerbel x Verholzende Arten(z.B. Birken, Weiden) xxx Wilde Möhre x Vogelmiere xxx Gräser x
* ggf. sind Folgebehandlungen notwendig xxx = sehr gut bis gut bekämpfbar xx = ausreichend bekämpfbar x = nicht ausreichend bekämpfbar.
Wirkstoff: 480 g/l Triclopyr
Wirkungsweise: Die Aufnahme des Wirkstoffes erfolgt ausschließlich über die Blätter mit einer schnellen Verteilung in der Pflanze bis in die Wurzeln. Dies ermöglicht eine gute Dauerwirkung.
Anwendungsempfehlung: Wiesenbärenklau auf Wiesen und Weiden 2 l/ha Garlon 4 im Frühsommer/Sommer zum 2. oder zum 3. Aufwuchs bei einer Wuchshöhe von 15-20 cm bzw. zum Zeitpunkt des Rosettenstadiums des Bärenklaus.
Brennnesseln 1 l/ha Garlon 4 zum 2. oder 3. Aufwuchs bei einer Wuchshöhe von 20-30 cm bei Flächenbehandlung bzw. einer Konzentration von 0,5% bei Einzelpflanzenbehandlung eingesetzt.
Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen Bärenklau - Arten und Große Brennnessel / Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung; Laubholz / Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung 60 ml/10 l Wasser im Frühsommer
Die Garlon 4-Anwendung erfolgt in der Zeit von Mai bis August. Garlon 4 wirkt am besten, wenn sich die Unkräuter zum Zeitpunkt der Behandlung in einer aktiven Wachstumsphase befinden und ausreichend Wirkstoff aufnehmen können. Die Anwendung zum 2. Aufwuchs erbringt in der Regel etwas bessere Bekämpfungsergebnisse als die Anwendung im Frühjahr oder Spätsommer. Durch die Verlagerung des Wirkstoffs bis in die Wurzeln wird eine gute Dauerwirkung erzielt.
Mischbarkeit: Garlon 4 kann mit Starane 180 oder Wuchsstoffen gemischt werden.
Verträglichkeit: Garlon 4 ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Grasarten verträglich.
Hinweise: Garlon 4 ist nicht kleeschonend. Bei der Applikation von Garlon 4 sollte jegliche Abdrift auf Nachbarkulturen vermieden werden, insbesondere Laubgehölze, Sträucher und Reben.
Wartezeit: Die Wartezeit in Wiesen und Weiden beträgt 14 Tage.
Abstandsauflagen: Wiesen & Weiden Auflagen: NT 108 (5m Abstand +75 % Driftreduktion auf den ersten 20m), NW 605 (50% 5m, 75% 5m, 90% *), NW 606 10m. Bei Einzelpflanzenbehandlung: keine NT- und NW-Auflagen.
Landwirtschaftlich nicht genutzte Grasflächen (Nichtkulturland) Auflage: NS660 (amtliche Genehmigung erforderlich!) Für die mit *) gekennzeichneten Risikokategorien ist § 6 Abs. 2 PflSchG zu beachten.
Gebinde: 250ml als Konzentrat.
Grundsätzlich gilt: Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die Angaben auf der Gebrauchsanweisung wie etwa Anwendungsgebiete, Abstandsauflagen und Wartezeiten genau zu beachten.
Versand nur nach Deutschland!
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen ! Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr der Abschwemmung besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen durch Ihren Kauf:
1. Dass Sie über die notwendige Sachkunde verfügen. 2. Der Einsatz nur auf Kulturflächen dürchgefüht wird (bzw. Sie uns eine Genehmigung zusenden.) 3. Sie die Pflanzenschutzmittel nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. 4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG grundsätzlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
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